Wir bieten Ihnen individuelle Beratung im Rahmen regulatorischer, qualitativer und Vigilanz-spezifischer Themen für Ihr Medizinprodukt an.
Die herausragende Bedeutung des Medizinproduktesektors spiegelt sich nicht zuletzt in der zunehmenden Komplexität des regulatorischen Umfelds für Medizinprodukte wider. Wir helfen bei der Bewältigung regulatorischer und qualitativer Anforderungen und sorgen für die Einhaltung rechtlicher Bedingungen. Wir suchen kreative und solide Wege, erstellen robuste Dokumentation und pflegen Ihr Produkt nach dem aktuellen Stand des Wissen. Nutzen Sie unsere Expertise, insbesondere bei Borderline-Produkten, und stärken Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Gemäß der EU-Verordnung 2017/745 (Medical Device Regulation, MDR) benötigen Hersteller von Medizinprodukten mindestens eine so genannte „Person Responsible for Regulatory Compliance“, die insbesondere für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften zuständig ist. Mit dem erforderlichen Fachwissen auf dem Gebiet der Medizinprodukte übernehmen wir für Sie die Verantwortlichkeiten einer qualifizierten, erfahrenen PRRC und nehmen uns der Post-Market Surveillance und den Vigilanz-Pflichten an.
Gerne kümmern wir uns um die Erstellung und Pflege der technischen Dokumentation für Ihr Medizinprodukt, damit einer Zertifizierung nach MDR nichts im Wege steht. Dies beinhaltet u.a. Folgendes:
Der regulatorische Weg zur CE-Kennzeichnung von Medizinprodukten ist mitunter sehr anspruchsvoll. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Strategien an, die auf die jeweilige Risikoklassifizierung des Produkts abgestimmt sind. Wir unterstützen Sie gerne bei der:
Für die Überwachung von Medizinprodukten und die Gewährleistung der Produktsicherheit gemäß der EU Verordnung 2017/745 ist ein adäquates Vigilanz-System bei Medizinprodukteherstellern notwendig. Hier können Sie von unserer Expertise profitieren vor allem zu:
Gemäß der EU-Verordnung 2017/745 benötigen Medizinproduktehersteller ein geeignetes QMS. Wir helfen Ihnen bei der Definition, Implementierung und allem, was dazu gehört:
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.