Wir übernehmen verantwortliche Positionen in Ihrem Unternehmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
In der Pharmabranche sowie in der Medizinprodukt- und Kosmetikbranche gibt es eine Vielzahl an Schlüsselpositionen, die ein Unternehmen mit fachkundigen Personen beauftragen muss. Die sogenannten Verantwortlichen Personen übernehmen eine besondere Verantwortung im Unternehmen und müssen gesetzlich vorgeschriebene Pflichten zuverlässig erfüllen. Je nach Position benötigen sie nachweislich eine spezifische Ausbildung, gebündeltes Fachwissen und langjährige Berufserfahrung.
Saidia stellt Ihnen je nach Bedarf qualifiziertes Personal für die verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Positionen zur Verfügung. Dabei sind wir immer bestrebt, die passende Besetzung für Ihre freie Position zu finden. Selbstverständlich kann Saidia ebenfalls die Vertretung der verschiedenen Positionen übernehmen.
Gemäß §74a AMG ist jeder pharmazeutische Unternehmer dazu verpflichtet, einen Informationsbeauftragten zu benennen. Saidia bietet diese Position sowohl in Deutschland als auch in Österreich an, um sicherzustellen, dass alle Informationen über Ihr Arzneimittel gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen bereitgestellt werden.
Die verantwortliche Person nach §52a AMG (Großhandelsbeauftragter) muss von pharmazeutischen Großhandelsunternehmen benannt werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Großhandel von Arzneimitteln sicherzustellen. Wir bieten Ihnen fachkundiges Personal für diese Position.
Entsprechend europäischen und deutschen Vorschriften nimmt die EU-QPPV (European Union Qualified Person for Pharmacovigilance) bzw. der Stufenplanbeauftragte eine zentrale Rolle im Pharmakovigilanzsystem ein. Saidia stellt Ihnen qualifiziertes Personal für diese wichtige Position zur Verfügung.
Geltende Gesetze und innerbetriebliche Standards sollten immer in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Mit der Position des Compliance-Beauftragten können wir Sie dabei unterstützen. Mehr Infos finden Sie unter Datenschutz & Compliance.
Nach dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist unter bestimmten Voraussetzungen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten notwendig. Weitere Infos zu unserem Service finden Sie unter Datenschutz & Compliance.
Saidia übernimmt für Hersteller von Medizinprodukten die Position der verantwortlichen Person (Person Responsible for Regulatory Compliance) nach EU-Verordnung 2017/745. Weitere Infos finden Sie unter Medizinprodukte.
Saidia kann nach Bedarf die Position der verantwortlichen Person für Unternehmen übernehmen, die kosmetische Mittel innerhalb der EU in den Verkehr bringen. Weitere Infos finden Sie unter Kosmetika.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.